Grundsätzlich darf nach dem deutschen Recht jeder Mitbewerber ein Abmahnung aussprechen, wenn ein Konkurrent sich nicht an die Regeln des Wettbewerbs hält.
Einen Sonderfall stellen aber sog. "Serienabmahner" dar. Bei Serienabmahnern kann eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich sein, wenn sich das Geschäft mit Abmahnungen zur Haupteinnahmequelle des Geschäfts entwickelt. Neben Abmahnungen durch Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbände gibt es in zunehmendem Maße auch Abmahnungen durch gewerbetreibende Einzelpersonen und andere Einrichtungen, die nicht auf der Liste der qualifizierten Einrichtungen des Bundesamtes für Jutiz stehen.
Bekannte Abmahner
Unter anderem sind in der Vergangenheit folgende Personen bzw. Einrichtungen durch Abmahnungen aufgefallen:
Ring Gewerbetreibender im Onlinehandel (RGO) e.V.
Eisenhäuser Str. 35
35239 Steffenberg
Verein "Ehrlich währt am längsten"
c/o SchelPart AG (Domizilhalter)
Baarerstr. 53
CH-6304 Zug
Sams Bijou Vertriebs GmbH
Kaiserstr. 15
63065 Offenbach
Jutta H. (München)
Immobilienmaklerin
Kunigundenstr. 29
80805 München
Hans H. (München)
Jurist, Immobilienmakler, Bauträger, Altbausanierer
Kunigundenstr. 29
80805 München
Richtiges Verhalten bei Abmahnungen
Wenn Sie Fragen zum Vorgehen bei Abmahnungen haben, lesen Sie sich unsere Tipps zum richtigen Verhalten bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder sprechen Sie uns an.



