Das Vereinsrecht umfasst die Gründung und Organisation von Vereinen. Ein Teil des Vereinsrechts ist das sog. Verbandsrecht. Die Freiheit, Vereine und Verbände zu gründen folgt aus der verfassungsgarantie der Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 Grundgesetz).
Ein Verein ist nach deutschem Zivilrecht der Zusammenschluss von mehreren Personen (Mitgliedern) unter einem Namen (Vereinsnamen) zur Erzielung eines gemeinsamen Zwecks (Vereinszweck). Zur Gründung braucht es mindestens sieben (natürliche oder juristische) Personen. Für den Fortbestand des Vereins braucht es hingegen nur drei Mitglieder. Die Gründung gemeinnütziger Einrichtungen stellt besondere Anforderungen an den oder die Gründer.
Von "Verbänden" spricht man im Engeren Sinn, wenn unter den Mitgliedern eines Vereins keine natürlichen Personen (also keine Menschen) sind.
Das Vereinsrecht ist beinahe untrennbar mit dem Gemeinnützigkeitsrecht verbunden und weist viele Parallelen zum Stiftungsrecht auf.
Haftung von Vorständen
Die Haftung der Organe (Vorstand, Präsident, Vorsitzender, aber auch Schriftführer und Kassenwart) im Vereinsrecht ist von besonderer Bedeutung. Obwohl viele Menschen diese Posten ehrenamtlich führen, sind sie diversen Haftungsrisiken ausgesetzt. Darunter sind:
- Insolvenzhaftung (z.B. bei Insolvenzverschleppung)
- Steuerhaftung (für falsche Steuererklärungen)
- Haftung für falsche Zuwendungsbestätigungen
- Haftung im Innenherältnis (z.B. für rechtswidrige Beschlüsse)
Zwar wurde in den letzten Jahren versucht, die Haftung des Vorstandes gesetzlich zu begrenzen, dies hatte aber in der Realität kaum Erfolg. Die Mitgliedschaft in einem Organ bleibt ein Haftungsrisiko.Haftung von Trainer, Übungsleiter und Betreuer
Ein besonderes Rechtsgebiet ist die Haftung von Trainer, Übungsleiter und Betreuer. Hier gelten besondere zivilrechtliche Haftungsregeln. Insbesondere bei der (angeblichen) Verletzung von Aufsichtpflichten, etwa
- bei Spielen,
- im Training oder
- bei Freizeiten
gelten abweichend von den üblichen Maßstäben besondere Grundsätze für Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Mitgliedschaftsrecht
Mit zunehmender Größe und Bedeutung von Verbänden rückt die Frage der Durchsetzung von Mitgliedsrechtenin zunehmend in den Focus. Gerade Themen wie
- Abstimmungen,
- Satzungsänderungen,
- Stimmbindungsverträge,
- Wahlvereinbarungen und
- die Übertragung von Stimmrechten
sind von stetig zunehmender Relevanz.



