Eine Unterfall des Entschädigungsrechts ist, der Entschädigungsanspruch im Presse- und Medienrecht (sog. "Medienrechtliches Schmerzensgeld").
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch die Medien.
Die erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Entschädigungsanspruch aufgrund einer Persönlichkeitsrechtsverletzung stammt aus dem Jahr 1958 (der sog. "Herrenreiter-Fall"). Voraussetzung für den ist eine schwerwiegende Verletzung des sog. allgemeinen Persönlichkeitsrechts (insbesondere bei einer Verletzung der Privat- und Intimsphäre durch Fotos), die nicht anderweitig ausgeglichen werden kann. In den letzten Jahren wurden den Betroffenen, oftmals sind dies Prominente, zunehmend höhere Summen an Schmerzensgeld gewährt, der Tochter von Caroline von Hannover wurden so im Jahre 2003 über 75.000,00 Euro Schmerzensgeld für die Veröffentlichung eines Paparazzo-Fotos zuerkannt.
Im medienrechtlichen Schmerzensgeld steckt eine Form von Strafe. Insbesondere Verlage verdienen mit den Fotos von Prominenten viel Geld, weil eine vermeintliches "Promi-Skandalfoto" die Auflage geradezu explodieren lässt. Würde dem Prominenten danach nur ein Schmerzensgeld von wenigen tausend Euro zugesprochen, wäre dies geradezu ein Ansporn für die Verlage, weiterhin solche Fotos zu bestellen, da der Gewinn durch die mehrverkauften Zeitungen viel höher wäre als das Schmerzensgeld.
Entschädigung auch bei Nacktfotos im Netz
In einer neueren Entscheidung des Landgerichts Kiel ("Nacktfotos im Netz"-Entscheidung) wurde aber auch "normalen Menschen" ein hoher Entschädigungsbetrag zugesprochen. Weil Naktfotos einer jungen Frau ohne deren Zustimmung im Internet veröffentlicht worden waren, wurde ihr ein Entschädigungsbetrag von 25.000,00 EUR zugesprochen.



