Es ist fast schon allgegenwärtig: das "Web-Disclaimer" (gelegentlich auch "Haftungsausschluss für Links"). Besonders sinnvoll ist es indes nicht.
Aus Angst, für gesetzte Links haftbar gemacht zu werden, findet sich auf zahlreichen Homepages (auch auf Websites von Anwälten) ein Hinweis auf das Urteil vom 12. Mai 1998 des Landgerichts Hamburg (AZ: 312 O 85/98). Unter Berufung auf dieses Urteil wird behauptet, man müsse sich von allen Links distanzieren, um nicht dafür haftbar zu sein. Diese Disclaimer lauten dann z.B. so:
"Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mitzuverantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen."Aus mehreren Gründen sollte man sich derartige Texte auf der Internetseite sparen: Distanziert man sich nämlich von Links, so stellt sich die Frage, warum man sie überhaupt angibt. Ein Link stellt eine Empfehlung oder die Angabe einer Quelle dar. Von ersterer ist eine Distanzierung kaum möglich, von zweiterer distanziert sich in aller Regel bereits der zugehörige Text.
Außerdem wird das Urtiel falsch zitiert. Das Gericht hat im damaligen Fall geurteilt, dass der bloße Hinweis darauf, dass der Linksetzer keine Haftung für eventuelle Rechtsverletzungen auf der Zielseite übernehmen wolle, nicht ausreicht. Generell gilt: die Erklärung nicht zu haften, ändert an der Haftung nichts.
Im Übrigen gibt es seit 2007 eine gesetzliche Norm, die die Haftung für Links einschränkt. Nach §§ 8, 9 TMG erfordert eine Haftung für Links, dass sich der Linksetzer erkennbar mit dem dortigen Inhalt identifiziert.
Website-Disclaimer
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