Sie haben bei eBay mal eben die Tupper-Dosen von Mutti eingestell aber (mangels Foto) das Bild von der Hersteller-Website genommen?
Das ist nicht ungefährlich. Die Hersteller sind häufig Inhaber der der Verwertungsrechte an dem benutzten Foto und versuchen Internet-Marktplätze von "ihren" Fotos zu befreien.
Flickr & Co sind kein Freibrief
Nicht selten endet die Auktion mit einem bösen Anwaltsschreiben, in dem eine Unterlassungserklärung geforder wird. Außerdem werden die Abgemahnten aufgeordert, die Abmahnkosten zu tragen. Hier gelten sinngemäß dieselbe Empfehlungen wie bei einer Tauschbörsenabmahnung.
Die Bilderschwemme im Web 2.0 mag verlockend sein, aber "es war doch auf Flickr" ist keine gute Entschuldigung für die Benutzung fremder Bilder. Dass man ein Bild ansehen (und herunterladen) kann berechtigt nicht zur Nutzung des Bildes.
Gebühren oft überhöht
Die Gebühren für die Abmahnung sind jedoch oft überhöht und die Unterlassungserklärung zu weit gefasst. Die Rechtmäßigkeit der Abmahnung sollten Sie von einem im Internetrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen.



