Europarecht

Das Europarecht ist ein junges Rechtsgebiet aber kein anderes Rechtsgebiet hat in den letzten 10 Jahren so sehr an Bedeuutung gewonnen, wie das Europarecht.

Das Europarecht (genauer gesagt: das sog. sekundäre Europarecht) bestimmt heute etwa 40 % aller neuen Gesetze in Deutschland. Die nationalen Gesetze sind häufig nur noch Umsatzungen des europäischen Rechts.

Das Europäische Recht gehorcht dabei aber eigenen Auslegungsregeln, die sich deutlich von den hergebrachten Regeln des deutschen Rechts.

Das Europäische Sekundärrecht hat heute bereits zu einer ganzen Reihe von Änderungen geführt, zum Beispiel einem Europäisches Gesellschaftsrecht mit der "Europa-GmbH"(Societas Privata Europea, SPE), der SE (Societas Europea) - häufig auch als Europa-AG bezeichnet - der SCE (Societas Cooperativa Europea) und der EWIV (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung).

Auch gibt es mittlerweile eigene europäische Gerichtsverfahren, wie das Verfahren über EU-Zahlungsbefehle (European Order Of Payment) und das EU Verfahren über geringwertige Forderungen (auch "EU Small Claims Procedure").

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