Bitte bedenken Sie, dass eine unverschlüsselte E-Mail wie eine Postkarte ist: Jeder, der sie auf dem Weg zwischen Sender und Empfänger in die Finger bekommt, kann sie lesen ... und eine E-Mail geht standardmäßig durch viele Hände.
Wir wissen, dass es mittlerweile üblich ist, auch sensitive Daten in eine E-Mail zu schreiben oder gar persönliche oder unternehmenssensitive Daten an die E-Mail anzuhängen. Wir halten diese Art der (ungeschützten) Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant aber für höchst unangemessen.
Ihre Geheimnisse gehören nicht auf Postkarten!
Eine unverschlüsselte E-Mail ist wie eine Postkarte: jeder auf dem Weg vom Absender zum Empfänger kann ihren Inhalt lesen!
Mit dem Programm GnuPG lassen sich E-Mails sicher (asymmetrisch) verschlüsseln. Die Bedienung ist dabei recht einfach: Sie benötigen den öffentlichen Schlüssel des Anwalts (siehe unten), dem Sie eine verschlüsselte Nachricht schicken möchten und einen eigenen geheimen Schlüssel (den Sie ggF. noch erstellen müssen). Bei der Erstellung der Schlüssel hilft Ihnen GnuPG. Wenn Sie mehr über asymmetrische E-Mail-Verschlüsselung wissen möchten, empfehlen wir den Wikipedia-Artikel "Asymmestrische Kryptosysteme".
Unsere öffentlichen Schlüssel (public keys)
| Kontaktperson | E-Mail-Adresse | Schlüssel-Datei |
| Rechtsanwalt Guido Bockamp | |
|
| Rechtsanwältin Awet Tesfaiesus |



