Beratungs- und Prozesskostenhilfe

 

Für Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe (für die außergerichtliche Beratung) und Prozesskostenhilfe (für die gerichtliche Beratung) zu beantragen.

Dabei handelt es sich um ein staatlich organisiertes und von den Bundesländern und der Anwaltschaft gemeinsam finanziertes Sozialprogramm, dass sicherstellen soll, dass niemand nur desshalb vom Recht ausgeschlossen ist, weil er sich den Gang zum Gericht oder zum Anwalt nicht leisten könnte.

Wir erklären Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs gerne, wie die konkreten Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilge sind. Informationen zu Beratungs- und Prozesskostenhilfe erhalten Sie auch bei einem Amtsgericht in Ihrer Nähe.

Die Anträge für die Beantragung der Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe finden Sie in unserem Downloadbereich.

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