PKW-EnVKV

Verband Sozialer Wettbewerb mahnt autoscout24.de-Angebote ab

Wie wir heute erfahren haben mahnt der berliner Verein Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) wegen Angebote auf der Plattform autoscout24.de ab.

Nach unserer Kenntnis handelt es sich dabei um die ersten Abmahnungen auf Grundlage der vor kurzem Geänderten PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV 2011). Konkret ging es in diesem Fall um eine fehlende Angabe zu CO2-Effizenzklassen einschließlich deren grafischer Darstellung (sog. "Plakette").

Diese stellt neue Reglen für werbende Hersteller und Händler auf. Der rechtliche Gehalt dieser Regeln ist noch nicht gerichtlich geklärt.

Schriftgröße: Umwelthilfe unterliegt erneut mit Abmahnung

Nur 8 Sätze der Begründung brauchte die 2. Kammer für Handelssachen des LG Traunstein, um der Deuschen Umwelthilfe zu erklären, dass Sie zu Unrecht abgemahn hat. Getroffen hatte es einen BMW-Händler aus Bayern. Dieser soll in einem Inserat in einer Tageszeitung die schriftgröße der Verbrauchsangaben unzureichend dargestellt haben. Die Umwelthilfe mahnte ihn darauf ab und begehrte - später auch vor Gericht - Unterlassen und Ersatz der Abmahkosten als Pauschale iHv. 200 EUR netto.

Zu Unrecht entschied nun auch das LG Traunstein (2 HK O 1698/11) in einer jetzt rechtskräftigen Entscheidung. Die Verfahrenskosten trägt die Umwelthilfe.

Wettbewerbsrecht und Lauterkeitsrecht

Das klassischen Wettbewerbsrecht befasst sich mit der Frage der Rechtmäßigkeit von Wettbewerbshandlungen zwischen Mitbewerbern. Genauer gesagt befasst es sich mit mit der Frage, wann eine Wettbewerbshandlung "lauter" bzw. "unlauter" ist und wird daher auch Lauterkeitsrecht genannt.

Was ist Wettbewerbsrecht?

Mitbewerber (aber auch Kammern und Verbände) können gerichtliche Klärung der Rechtsmäßigkeit einer Wettbewerbshandlung herbeiführen. In der Regel geschieht dies im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Typisch für das Wettbewerbsrecht ist aber auch die Abmahnung unter Mitbewerbern.

PKW-EnVKV

Die PKW-Energiekennzeichnungverordnung (PKW-EnVKV) hat sich zu einem Dauerbrenner entwickelt. Die Verordnung, die die EU-Richtlinie 1999/94/EG umsetzt, stellt bestimmte Anforderungen an die Werbung für Neuwagen. So sind z.B. die Verbrauchsangaben (innerorts / außerorts / kombiniert) und der CO2-Ausstoß je Kilometer auf ganz bestimmte Art und Weise anzugeben.

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