Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine weitere schwere Niederlage hinnehmen müssen. Der Verein aus Radolfzell am Bodensee, unterlag vor dem Landgericht Bielefeld auf ganzer Breite (nicht Rechtskräftig). Das abgemahnte Autohaus hatte über autoscout24.de drei Skoda-Vahrzeuge als "Vorführwagen" mit "0 km" angeboten und war abgemahnt worden. Zu Unrecht, befand jetzt die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld.
In den Augen der Richter handelte es sich nicht mehr um "Neuwagen" im Sinne der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, da durch die Vorführung eine erhebliche Zwischennutzung stattgefunden hat.
Erst kürzlich hatte die DUH vor unserem heimischen Landgericht (Landgericht Kassel) eine Niederlage erlitten, als ihr (inzwischen rechtskräftig) dargelegt wurde, dass eine (angeblich) "zu kleine Schrift bei Angaben" nicht abmahnfähig ist.



