Bockamp & Partner führt vor dem Verwaltungsgericht Gießen eine Sammelklage gegen die Wassergebührenbescheide der Gemeinde Reiskirchen. Die Klage, der sich eine Vielzahl Klägern angeschlossen hat, wurde in zwei Etappen Mitte und Ende März eingelegt und am 30. März 2011 begründet.In der über 130 Seiten starken Begründungsschrift führen wir insgesamt über 100 Punkte an, darunter insbesondere die Löschwasserzuweisungen und Besonderheiten des Kommunalabgabenrechts, die gegen die Rechtmäßigkeit der dortigen Gebührenberechnung sprechen.
Der Klage war ein höchst unschönes Schauspiel vorausgegangen: die Gemeinde hatte – anstatt über die mehr als 400 Widersprüche zu befinden - rund ein Jahr lediglich beteuert, es sei alles in Ordnung und die Berechnung sei „streng rechtmäßig“. Einer Kontrolle durch ein Gericht konnten die Bescheide aber nicht zugeführt werden, weil schlicht keine Widerspruchsbescheide erlassen worden waren. Über die Vorgeschichte wurde bereits gebloggt. bereits. Wie der Gießener Anzeiger berichtet, bedurfte es erst einer Fristsetzung durch unsere Kanzlei, damit die Wdersprüche beschieden würden. Und auch danach schlug die Verwaltungspraxis in den Medien Wellen.
Bockamp & Partner vertritt zur Zeit in diesem Verfahren 53 reiskirchener Steuerbürger gegen die Gemeinde. Mit einer Entscheidung wird jedoch nicht vor Ablauf von 18 Monaten zu rechnen sein.



